Ein tollen Flug

 

Jedes Jahr besuchen uns viele Modellflieger, um die richtigen Bedingungen für einen tollen Flug zu schaffen. Die Modellflugzeuge fliegen vom „Flugplatz“ und Nordeuropas bestem Thermikhang mit eigenem „Flughafen“ und Meerblick.

Die Campingplatz-eigenen Regeln und sonstigen Regeln zum Überfliegen bewohnter Gebiete sind zu beachten.

Laut dänischer Gesetzgebung ist es verboten, Ultraleichtflugzeuge, Modellflugzeuge und Drohnen über Camping- und Festivalgeländen in einer Höhe von weniger als 300 Metern zu fliegen. Für Starts und Landungen darf jedoch der „Flughafen“ des Campingplatzes genutzt werden. Alle Piloten benötigen eine internationale Versicherung. Ohne diese Versicherung ist das Fliegen auf dem Platz verboten. Die dänischen Vorschriften finden Sie in den Vorschriften für die Luftfahrt – BL 9-4 und im Fernsehüberwachungsgesetz.

- Als Privatperson dürfen Sie keine privaten Gärten, Straßen, Wege oder Plätze fotografieren oder filmen.

- Die maximal zulässige Flughöhe für Drohnen beträgt 100 m und Sie müssen die Drohne jederzeit sehen können.

- Drohnen über 7 kg dürfen nur auf zugelassenen Modellflugplätzen fliegen und benötigen eine Haftpflichtversicherung.

- Drohnen dürfen maximal 25 kg wiegen.

- Der Überflug von Personen ist nicht gestattet und das Leben und Eigentum anderer Personen darf nicht gefährdet werden.

- Der Abstand zu den Start- und Landebahnen muss auf öffentlichen Flugplätzen mindestens 5 km und auf Militärflugplätzen betragen

Flughäfen mindestens 8 km.

- Der Abstand zu wichtigen öffentlichen Straßen und städtischen Gebäuden muss mindestens 150 m betragen.

- Überflug von dicht bebauten Gebieten, einschließlich Ferienhausgebieten und Campingplätze sind nicht gestattet.

 

 

 

 

 

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